Ankommen

Sie sind in der Region beruflich und wohnraumtechnisch fündig geworden? Dann sind jetzt nur noch die offiziellen Amtsgänge zu erledigen.

In Deutschland herrscht eine allgemeine Meldepflicht. Wer umzieht, ist verpflichtet, seinen neuen Wohnort der Meldebehörde vor Ort mitzuteilen. Binnen 14 Tagen sollten Sie sich bei der zuständigen Meldebehörde Ihrer Gemeinde anmelden. Sie benötigen für eine rechtmäßige Ummeldung Ihren Personalausweis und eine Wohnungsgeberbestätigung von Ihrem Vermieter.

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